CSRD & ESRS: Überblick, Links, 6 Tipps zum effizienten Einstieg

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung für ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Was und wie berichtet werden soll, das steht in den ESRS - den European Sustainability Reporting Standards. Verschaffe Dir hier einen Überblick, ob Dein Unternehmen betroffen ist und hol Dir meine Tipps zum Start. Ich habe Dir außerdem die wichtigstens Links zusammengetragen, so dass Du bei Bedarf ohne langes Suchen tiefer in das Thema eintauchen kannst.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist eine EU-Richtlinie, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die CSRD ist Teil des europäischen Deals, der das Ziel hat, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) zu erfüllen.

Sie baut grundsätzlich auf bestehenden Konzepten der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf, erhöht allerdings die Ansprüche an Qualität und Detailgrad der zu berichtenden Informationen massiv. Und: bislang war die Teilnahme an Initiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für deutsche Unternehmen meist freiwillig; mit der CSRD ändert sich das: betroffene Unternehmen müssen in Ihrem Jahresabschluss (konkret: im Lagebericht) über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten und diese Angaben unterliegen (wie der Rest des Jahresabschlusses) der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Warum gibt es die CSRD? Seit 2017 müssen große Unternehmen in der EU bereits nach der NFRD, der Non-Financial-Reporting-Directive, in ihren Jahresabschlüssen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. In Deutschland betrifft dies derzeit etwa 500 Unternehmen. Mit der CSRD wird die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert, verbessert und vereinheitlicht und auf eine viel größere Basis gestellt, da zukünftig ca. 75% der Wirtschaftsaktivitäten hierdurch betroffen sein werden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll damit auf eine Stufe mit der finanziellen Berichterstattung gestellt werden, für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen und Investitionen gezielt in Wirtschaftsaktivitäten lenken, die den Umwelt-, Sozial- und Governance-Zielen (ESG) entsprechen. Außerdem wird die EU den Fortschritt der Transformation überwachen, da im Rahmen der CSRD eben auch konkrete Kennzahlen übermittelt werden müssen, die im Anschluss ausgewertet und übergeordnet berichtet werden.

Die CSRD wird voraussichtlich im Sommer 2024 in deutsches Recht (CSR-RUG) überführt.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die nachfolgende Übersicht fasst die Berichtspflichten und Startzeitpunkte zusammen:

CSRD Timeline, Unternehmen

Quelle: https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/media/qzsbxjqz/dnk-factsheet-zur-csrd_oktober-2023.pdf

Für Unternehmensgruppen ist im Einzelfall zu prüfen, ob Tochter-/Enkelunternehmen von der Einzelberichtspflicht ausgenommen sind, wenn die Mutter berichtspflichtig ist (vgl. Art. 19y Abs. 9 CSRD). Darüber hinaus kann es Sonderkonstellationen bspw. bei Stiftungen, Anstalten oder anderen Unternehmen geben. Hier kann sich eine mittelbare CSRD-Pflicht ergeben, wenn sich diese Marktteilnehmer aufgrund von Satzungsregelungen oder öffentlich-rechtlicher Normen zur Bilanzierung entsprechend großer Unternehmen verpflichtet haben.

Besonderheiten der CSRD für Immobilienunternehmen

Grundsätzlich ist die CSRD keine immobilienspezifische Richtlinie, sondern gilt für alle Unternehmen unabhängig von der Art ihrer Geschäftstätigkeit. Immobilienunternehmen sollten jedoch berücksichtigen, dass alle ihre immobilienspezifischen Geschäftsaktivitäten sowie vor- und nachgelagerte externe Produkte und Dienstleistungen (Stichwort Lieferkette) zum Berichtsumfang gehören, d. h. auch (fremd-)verwaltete Immobilien werden bspw. bei den Treibhausgasemissionen berücksichtigt und es ist auch zu berichten, welche Nachhaltigkeitsaktivitäten unternommen werden, um das Bestandsportfolio nachhaltiger zu machen. Hierzu sind u. U. wiederum Daten von Mietern, beteiligten Dienstleister etc. einzusammeln.

ESRS

Wie und was genau im Rahmen der CSRD zu berichten ist, regeln die ESRS – die European Sustainability Reporting Standards. Diese wurden von der EFRAG (= European Financial Reporting Advisory Group) erarbeitet und gliedern sich in 2 themenübergreifende und 10 themenspezifische Standards:

ESRS 1: allgemeine Anforderungen und formale Regeln für die Berichterstattung
ESRS 2: grundlegende Unternehmensdaten und Querschnittsinformation zur nachhaltigen Unternehmensführung und Strategie. Darüber hinaus werden hier folgende Fragen beantwortet: Wie werden Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert? Welche Richtlinien und Maßnahmen kommen zur Anwendung? Mit welchen Zielen und Kennzahlen werden Fortschritte gesteuert und überwacht?

Die 10 themenspezischen Standards gliedern sich auf in die ESG-Dimensionen:

E:
ESRS E1: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
ESRS E2: Umweltverschmutzung
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

S:
Personalverantwortung, Wahrung Sozialstandards entlang Lieferkette, gesellschaftliche Aspekte:
ESRS S1: Arbeitsbedingungen, Gleichberechtigung, Achtung der Menschenrechte in Bezug auf eigene Mitarbeitende
ESRS S2: Arbeitsbedingungen, Gleichberechtigung, Achtung der Menschenrechte in Bezug auf Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
ESRS S3: Schutz von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens betroffener Gemeinschaften (ESRS E3)
ESRS S4: Schutz und Sicherheit der Konsumenten und Endbenutzer

G:
ESRS G1: Unternehmensethik und -kultur, Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten (inkl. Zahlungspraktiken), Korruption und Bestechung, politisches Engagement

Darüber hinaus erarbeitet die EFRAG gerade sektorspezifische Standards. Nach aktuellem Kenntnisstand zählt die Immobilienwirtschaft nicht zu den Sektoren, für die weiterführende Standards geplant sind. Die Veröffentlichung der sektorspezifischen Standards ist für 2026 geplant.

Falls ein Unternehmen im Rahmen seiner Wesentlichkeitsanalyse wesentliche Themen entdeckt, die noch nicht in den themen- bzw. sektorspezifischen Standards enthalten sind, müssen diese als organisationsspezifische Standards auch berichtet werden.

Großer Aufwand, aber auch große Chance!

Die Umsetzung der CSRD stellt die betroffenen Unternehmen vor große organisatorische Herausforderungen, da sie eine Vielzahl an Veränderungen auslöst. Schon allein die Erhebung der Kennzahlen wird die meisten Unternehmen vor große Herausforderungen stellen und Prozess- und Systemveränderungen notwendig machen. Der Aufbau des Reportings wird personelle Ressourcen in allen Bereichen binden und i. d. R. werden auch Kosten für externe Berater, die den Umsetzungsprozess als Ganzes oder einzelne Teilprojekte wie bspw. die CO2-Berichterstattung, begleiten.

Dennoch bietet die CSRD auch die große Chance, sich verpflichtend mit dem eigenen Impact und dessen Wechselwirkungen im Marktumfeld auseinanderzusetzen:
– Die wirklichen Impacts und Hebel erkennen –> welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus?
– Zielgerichteter agieren –> Konzentration auf die größten Impacts statt auf „Pappbecher-Projekte“
– Zielgerichteter kommunizieren –> Berichtsgrundlage für sämtliche Nachhaltigkeitskommunikation, auch kombinierbar mit etablierten Standards wie GRI und DNK
– Nachhaltigkeitsziele messbar machen
– Wettbewerbsvorteile erkennen und Chancen wahrnehmen
– Mehr „echte“ Transparenz im Markt, weniger Greenwashing und Larifari.

Mein Unternehmen ist von der CSRD betroffen – womit fange ich an?

1) Informieren, einlesen, Überblick verschaffen – Nutze die untenstehenden Links, Einführungsseminare oder andere Quellen, um dir einen grundlegenden Überblick zu verschaffen, was zu tun ist.

2) Finde heraus, ob und wer sich in Deinem Unternehmen schon mit der CSRD beschäftigt und informiere Deine Geschäftsführung. Bildet ein Projektteam und plant die ersten Schritte.

3) Tragt alles zusammen, was bisher zum Thema Nachhaltigkeit schon in Eurem Unternehmen passiert: Strukturen, Daten, Prozesse, Berichte, Strategien, Maßnahmen etc. – am besten nach den Themenfeldern der einzelnen ESRS sortiert.

4) Macht Euch einen konkreten Zeitplan, was Ihr dieses Jahr noch erreichen wollt. Unternehmen, die in 2026 das erste Mal zum Geschäftsjahr 2025 berichten müssen, sollten in 2024 die Wesentlichkeitsanalyse abschließen und auch eine Bestandsaufnahme/Gap-Analyse vornehmen, um Handlungsfelder und konkrete Umsetzungsschritte ableiten zu können.

5) Da der ESRS E1 (Klimawandel) für alle Unternehmen verpflichtend ist, könnt Ihr parallel bereits in die Treibhausgasbilanzierung nach dem Grenhouse Gas Protocol (GHG) für euer Unternehmen einsteigen, sofern noch nicht vorhanden. Denn nur wenn der Status quo bekannt ist, können hierfür auch Ziele abgeleitet werden.

6) Sucht euch externe Unterstützung, um die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse zu beschleunigen und/oder für die Treibhausgasbilanzierung. Für ersteres könnt Ihr Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ansprechen, es gibt aber auch einige kleinere Beratungsunternehmen, die CSRD-Beratung in unterschiedlichen Formaten anbieten. Auch für die Treibhausgas-/CO2-Bilanzierung gibt es spezialisierte Beratungen, die Euch durch den Prozess führen.

Nützliche Links zu CSRD und ESRS

Nachfolgend habe ich Dir weiterführende Links zusammengestellt, u. a. die Richtlinientexte in deutscher Sprache sowie die von der EFRAG veröffentlichten Leitfäden für die Wesentlichkeitsanalyse und die Wertschöpfungskette sowie den Datenkatalog im Excel-Format. Diese Dokumente sind bisher nur auf Englisch verfügbar.

Finale Version der CSRD-Richtlinie der EU vom 5. Januar 2024 (deutsch)

ESRS – alle Standards vom 31. Juli 2023 (deutsch)

Leitfaden der EFRAG zur Wesentlichkeitsanalyse (englisch) – finale Version vom 31. Mai 2024

Umsetzungshilfe der EFRAG zur Wertschöpfungskette (englisch) – finale Version vom 31. Mai 2024

Datenkatalog Excel-Datei (englisch) – Stand 31. Mai 2024

Erläuterungen zum Datenkatalog (englisch) – Stand 31. Mai 2024

Steckbriefe zu den einzelnen ESRS (deutsch)

Zur Vereinbarkeit von CSRD und DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex)

1. Deutscher Kommentar zu den ESRS, Buch im Haufe-Verlag

 

Ich hoffe, dass Dir mein Blogartikel einen ersten Überblick zur CSRD verschafft hat und Du mit den weiterführenden Links schnell tiefer in das Thema einsteigen kannst. Sollten noch dringende Fragen offen geblieben sein, melde Dich gern bei mir!

Manuela Strauss - immo esg Blog
Manuela Strauß, Mentorin bei immo ESG

Ich war lange selbst als Nachhaltigkeitsmanagerin in einem großen Immobilienunternehmen aktiv und gebe mein Wissen und meine Praxiserfahrung nun als Mentorin bei immo ESG weiter.

Meine Mission ist es, Unternehmen zu helfen, eigene ESG-Kompetenz aufzubauen, um so die nachhaltige Transaktion der Immobilienwirtschaft zu beschleunigen.

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